Ab wann ist man gewerblich? Das PStTG auf Kleinanzeigen erklärt

Was das Plattformen-Steuertransparenzgesetz für Verkäufer auf Kleinanzeigen bedeutet – und welche Daten ans Finanzamt gemeldet werden.

Seit der Einführung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) herrscht unter Kleinanzeigen-Verkäufern viel Unsicherheit. Viele fragen sich: Ab wann bin ich gewerblich? Muss ich Steuern zahlen? Und welche Daten werden an Behörden übermittelt? Dieser Ratgeber erklärt die Fakten – ohne Juristen-Deutsch.

Was ist das PStTG?

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz setzt die EU-Richtlinie DAC7 in deutsches Recht um. Ziel ist es, dass Finanzbehörden einen besseren Überblick über Einnahmen aus Online-Plattformen erhalten. Betroffen sind Plattformbetreiber wie Kleinanzeigen – und damit indirekt auch deren Verkäufer, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

Wichtig: Das Gesetz betrifft ausschließlich Verkäufer (im Gesetzestext „Anbieter" genannt), nicht Käufer auf der Plattform.

Die zwei Schwellenwerte: 30 Transaktionen oder 2.000 Euro

Das PStTG greift für private Verkäufer auf Kleinanzeigen, die innerhalb eines Kalenderjahres mindestens eine der folgenden Grenzen erreichen oder überschreiten:

  • 30 Transaktionen – also 30 abgeschlossene Verkäufe pro Jahr
  • 2.000 Euro Einnahmen – die Summe aller Verkaufserlöse im Kalenderjahr

Es reicht, wenn eine der beiden Grenzen erreicht wird. Wer also 25 Artikel für insgesamt 2.500 Euro verkauft, fällt unter die Meldepflicht – genauso wie jemand, der 35 Artikel für 800 Euro verkauft.

Was zählt als Transaktion?

Als Transaktion gelten abgeschlossene Verkäufe über die Plattform. Nicht gezählt werden reine Angebote ohne Verkauf, verschenkte Artikel oder Transaktionen außerhalb der Plattform.

Welche Daten werden gemeldet?

Erreichen Sie eine der Schwellen, ist Kleinanzeigen als Plattformbetreiber verpflichtet, bestimmte Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Dazu gehören:

  • Name der Person
  • Anschrift
  • Steueridentifikationsnummer
  • Anzahl der getätigten Transaktionen
  • Verkaufserlöse (Bruttoeinnahmen)
  • Gegebenenfalls anfallende Gebühren

Das BZSt leitet diese Informationen an die zuständigen Finanzämter weiter. Das bedeutet nicht automatisch eine Steuernachzahlung – aber das Finanzamt erhält Kenntnis von Ihren Plattform-Einnahmen.

PStTG und gewerbliches Handeln – nicht dasselbe

Ein häufiger Irrtum: Wer unter das PStTG fällt, handelt nicht automatisch gewerblich. Die Meldepflicht ist eine Informationspflicht der Plattform – die steuerliche Einordnung Ihrer Tätigkeit ist eine separate Frage.

Ab wann handelt man gewerblich?

Ob Sie gewerblich handeln, hängt von einer Gesamtbetrachtung ab. Indizien für gewerbliches Handeln sind unter anderem:

  • Kontinuierliche und planmäßige Verkaufstätigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Verkauf von Neuwaren statt Gebrauchtartikeln
  • Mehrfaches Anbieten identischer Artikel
  • Professionelle Präsentation und strukturierte Angebote

Wer gewerblich handelt, unterliegt zusätzlichen Pflichten: Ein rechtsgültiges Impressum ist Pflicht, Verbraucherrechte wie das Widerrufsrecht und die Gewährleistung müssen gewährt werden. Verstöße können zu Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände führen.

Steuerliche Konsequenzen

Einnahmen aus dem Verkauf gebrauchter Privatgegenstände sind grundsätzlich steuerfrei, solange Sie nicht gewerblich handeln. Überschreiten Sie die Freigrenzen oder handeln gewerblich, können Einkommensteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer anfallen.

Gewerbliche Verkäufer benötigen in der Regel eine Umsatzsteueridentifikationsnummer und müssen Umsatzsteuer abführen – sofern sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Die korrekte steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab; bei Unsicherheit sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.

Was Sie jetzt tun sollten

Führen Sie Buch über Ihre Verkäufe auf Kleinanzeigen – Anzahl der Transaktionen und Gesamteinnahmen pro Kalenderjahr. So erkennen Sie frühzeitig, ob Sie die Schwellenwerte des PStTG erreichen.

Prüfen Sie zudem, ob Ihre Verkaufstätigkeit als gewerblich einzustufen ist. Falls ja, erfüllen Sie Ihre Informationspflichten: Impressumspflicht beachten, korrekte Angaben in Ihren Anzeigen und gegebenenfalls steuerliche Anmeldungen vornehmen.

Wer über 30 Artikel im Jahr verkauft, verbringt viel Zeit mit der Inseratsverwaltung. Nutze die Kleinanzeigen Powertools für DSGVO-konforme, lokale Automatisierung, um den Überblick zu behalten.

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