Gewerbliche Verkäufer auf Kleinanzeigen fragen sich häufig, ob sie Umsatzsteuer (MwSt.) in Rechnung stellen und ans Finanzamt abführen müssen. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG bietet für viele eine Vereinfachung – mit klaren Grenzen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit und dürfen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich – allerdings entfällt auch der Vorsteuerabzug.
Die Umsatzgrenzen
Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.
Wichtig: Zum relevanten Umsatz zählen auch vereinnahmte Versandkosten. Wer also Artikel inklusive Versand verkauft, muss die gesamten Einnahmen berücksichtigen – nicht nur den Netto-Artikelpreis.
Kleinunternehmerregelung vs. PStTG
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) und die Kleinunternehmerregelung sind unabhängig voneinander. Sie können unter das PStTG fallen (Meldepflicht ab 30 Transaktionen oder 2.000 Euro), gleichzeitig aber Kleinunternehmer sein – oder umgekehrt.
Was tun bei Überschreitung der Grenze?
Überschreiten Sie die Grenze, verlieren Sie den Kleinunternehmerstatus und müssen Umsatzsteuer abführen. Das erfordert eine ordnungsgemäße Buchführung und korrekte Rechnungsstellung. Bei Unsicherheit: Steuerberater konsultieren.
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