Was meldet Kleinanzeigen an das Finanzamt?

DAC7 und PStTG: Welche Daten das BZSt erhält, was in die 30-Transaktionen-Grenze zählt – und was nicht.

Seit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) müssen Plattformbetreiber wie Kleinanzeigen Verkäuferdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden, wenn bestimmte Schwellenwerte erreicht werden. Dieser Artikel listet präzise auf, welche Datensätze übermittelt werden.

Ab wann muss Kleinanzeigen melden?

Die Meldepflicht greift, wenn Sie als Verkäufer innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 30 Transaktionen abschließen oder mehr als 2.000 Euro Bruttoeinnahmen erzielen. Es reicht eine der beiden Grenzen.

Mehr Hintergrund: PStTG auf Kleinanzeigen erklärt

Welche Daten werden übermittelt?

Das BZSt erhält folgende Informationen über meldepflichtige Verkäufer:

  • Identitätsdaten: Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • Steueridentifikationsnummer
  • Bankverbindung (Follow the Money – Zahlungsfluss)
  • Anzahl der Transaktionen im Kalenderjahr
  • Bruttoeinnahmen aus den Verkäufen
  • Gegebenenfalls angefallene Plattformgebühren

Das BZSt leitet diese Daten an die zuständigen Finanzämter weiter. Eine Meldung bedeutet nicht automatisch eine Steuernachzahlung – aber das Finanzamt erhält Kenntnis Ihrer Plattform-Einnahmen.

Was zählt nicht als Transaktion?

Wichtig für die 30-Transaktionen-Grenze: Nicht gezählt werden

  • Reine Angebote ohne abgeschlossenen Verkauf
  • Abgebrochene Käufe
  • Verschenkte Artikel
  • Verkäufe außerhalb der Plattform

Meldepflicht ≠ gewerbliches Handeln

Die PStTG-Meldung ist eine Informationspflicht der Plattform. Ob Sie steuerlich als gewerblich gelten, ist eine separate Frage. Mehr dazu: Ab wann handelt man gewerblich?

Wer viele Transaktionen verwaltet, braucht Struktur. Kleinanzeigen Powertools hilft, Inserate systematisch zu verwalten – mit lokalen Vorlagen und Ein-Klick-Neu-Einstellung, ohne Daten an externe Server zu übertragen.

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